Hinzu kommt laut der Bürgerrechtsorganisation auch ein neuer zivilrechtlicher Anspruch, der Privatklagen gegen Internetunternehmen und App-Stores wegen der „Förderung oder Erleichterung“ der Ausbeutung von Kindern, des „Hostings oder Speicherns von Kinderpornografie“ oder des „Zugänglichmachens von Kinderpornografie für jedermann“ ermöglichen soll. Dies geschehe alles auf der Grundlage eines sehr niedrigen Fahrlässigkeitsstandards, so die EFF.
Außerdem wird ein Benachrichtigungs- und Löschsystem geschaffen, das von einem neu geschaffenen Ausschuss für den Schutz von Kindern im Internet beaufsichtigt wird und von den Anbietern verlangt, Inhalte auf Anfrage zu entfernen oder zu deaktivieren, noch bevor eine administrative oder gerichtliche Entscheidung vorliegt, dass es sich bei den Inhalten tatsächlich um CSAM handelt.
Damit geht das geplante Gesetz lange nicht so weit wie die europäische Chatkontrolle oder der britische Online Safety Act, welche derzeit von den Anbietern verlangen, die Kommunikationsinhalte und gespeicherte Dateien vor der Verschlüsselung zu durchsuchen. Dennoch sieht die EFF in den Formulierungen des Gesetzes große Fallstricke: