Archiv: Artikel 91 Grundgesetz (Entmachtung der Landesregierungen)
Mögliche Ausgangsbeschränkungen – Merkel berät mit Länderchefs
Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) hatte den Samstag als wichtigen Tag bei der Entscheidung über mögliche Ausgangssperren bezeichnet.
Heute ist der Tag der Entscheidung @BILD
Einzelne Bundesländer haben bereits #Ausgangsbeschränkungen erlassen. Folgen nun alle anderen? Darum soll es heute vor allem bei einer Telefonkonferenz von Kanzlerin Merkel und den Ministerpräsidenten gehen.#Covid_19De
Maßnahmen gegen Corona-Ausbreitung: Die rechtlichen Hintergründe zu Ausgangssperren
Zwar haben die Gesetzgeber Ende der Sechzigerjahre mit der Ergänzung des Grundgesetzes, der sogenannten Notstandsverfassung, dem Bund verschiedene weitreichende Durchgriffsrechte im Verteidigungs- bzw. Spannungsfall sowie bei Naturkatastrophen oder ähnlichen Unglücksfällen gegeben. So ermöglicht Artikel 35 des Grundgesetzes bei besonders schweren Notfällen eine kompetenzüberschreitende Zusammenarbeit von Bund und Ländern für die Anforderung von Polizeikräften bzw. Bundeswehreinheiten.
Die bundesweite Anordnung einer Ausgangssperre durch die Bundesregierung wäre davon wohl aber nicht abgedeckt.
Mit dem Virus ans Grundgesetz
(17.03.2020)
Es gibt Momente, in denen bei Demokraten sämtliche Alarmglocken in Gang gesetzt werden. Ein solcher Augenblick war gestern Abend um 20:03 Uhr in der Tagesschau. Nachdem ausführlich über Folgen der Coronakrise und die Maßnahmen dagegen berichtet wurde, fiel am Ende dieses Themenblocks, ganz nebenbei folgender Satz (bei 03:11 Minuten):
„Die Parteien erwägen derweil Grundgesetzänderungen, damit Gesetze auch verabschiedet werden können, falls der Parlamentsbetrieb eingestellt würde“.
Weil die Meldung so klang: – Ja, man müsste das GG ändern, um ein Notparlament im Seuchenfall einsetzen zu können. Nach meinen Infos: – Ja, Schäuble hat das heute in der PGF-Runde angesprochen – Aber die Resonanz war: keine Option kurzfristig, kein Thema (wie alles: derzeit)
(16.03.2020)
Corona-Krise: Wie bleibt der Bundestag handlungsfähig?
(17.03.2020)
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble und die parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen heute beschlossen, vorerst nicht am Sitzungskalender zu basteln. Zugleich gilt, was Schäuble den Abgeordneten vorige Woche in einem Brief schrieb: „Die anhaltend dynamische Entwicklung macht es notwendig, die Lage täglich neu zu bewerten.“
Coronavirus: Bundestag erwägt Grundgesetzänderung
(16.03.2020)
Im Bundestag wurde in kleiner Runde erstmals eine Grundgesetzänderung angesprochen, um die Handlungsfähigkeit des Parlaments auch dann zu erhalten, wenn das Parlament wegen der Corona-Pandemie nicht zusammentreten kann. Nach SPIEGEL-Informationen hat Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) in der Runde mit den Parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen das Thema tatsächlich aufgebracht.
Notstand und Corona: Bis zum Einsatz der Bundeswehr
Die Bundeswehr kann im Inland allerdings auch eingesetzt werden, um (gemeinsam mit der Polizei) die öffentliche Ordnung zu bewahren oder wiederherzustellen, etwa wenn geplündert oder Krankenhäuser belagert werden. Dies ist in den Artikeln 35, 87a und 91 des Grundgesetzes geregelt. Die Vorschriften gehören zu den „Notstandsgesetzen“, die 1968 gegen den Widerstand der Außerparlamentarischen Opposition (APO) beschlossen wurden.