Archiv: Artikel 9 Grundgesetz (Recht auf Vereinsbildung / Streikrecht)


12.03.2024 - 15:51 [ Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer ]

Streiks sind rechtmäßig – Jetzt ist die DB am Zug

„Wer hohe Millionenbeträge zur Befriedigung von Vorständen beansprucht, sollte sich zumindest auch für die Eisenbahner verantwortlich zeigen und durch verbesserte Arbeitsbedingungen auf Marktniveau im Konkurrenzkampf um die benötigten Fachkräfte werben“, so Weselsky. „Wir nehmen als GDL unsere Verantwortung sehr ernst und werden die Arbeits- und Lebensbedingungen der Eisenbahner auch in die Zukunft hinein verbessern. Hier spielt es eine untergeordnete Rolle, ob dieser Weg noch weitere Arbeitskampfmaßnahmen abfordert, oder besser endlich mit einem verhandlungsfähigen Angebot der DB auch kurzfristig zum Ergebnis führt.“

12.03.2024 - 15:33 [ NDR.de ]

GDL darf weiter streiken – Bahn scheitert erneut vor Gericht

Das Instrument des Wellenstreiks als Nadelstichtaktik sei zulässig, sagte der Vorsitzende Richter Michael Horcher. Er regte den Gang in eine formale Schlichtung an. Rechtsmittel gegen die heutige Entscheidung sind nicht möglich. Zuvor hatte bereits das Arbeitsgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf abgelehnt.

09.01.2024 - 16:43 [ Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer ]

Arbeitskampfmaßnahmen

– Die Arbeitsniederlegung durch die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Arbeitsvertragsverletzung dar und führt nicht zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen.
– Streiks sind vorübergehende, von Gewerkschaften getragene Arbeitsniederlegungen zur Unterstützung tarifvertraglich regelbarer Ziele.
– Jedes GDL-Mitglied, aber auch jeder andere Arbeitnehmer, der vom Streikaufruf erfasst ist, darf am Streik aktiv teilnehmen, soweit keine Verpflichtung zur Ausführung von Notdiensten besteht. Die Arbeitsleistung darf aufgrund des Streikrechts und der Beteiligung an einem rechtmäßigen Arbeitskampf verweigert werden. Näheres geht aus dem Streikaufruf hervor.
– Beachten Sie bei Bedarf die Hinweise für Leiharbeitnehmer, die bei der GDL gesondert angefordert werden können.

09.01.2024 - 16:30 [ BR.de ]

Lokführerstreik ab heute – Eilantrag der Bahn abgelehnt

Das Gericht hat einen Eilantrag der Bahn auf einstweilige Verfügung in erster Instanz abgelehnt, wie es am Montagabend mitteilte. „Die GDL ist nicht offenkundig tarifunfähig“, sagte die Vorsitzende Richterin zur Begründung. Die Deutsche Bahn AG zweifelt das an, hat aber in der Vergangenheit zahlreiche Verträge mit der GDL abgeschlossen.

04.09.2021 - 16:50 [ Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer ]

DB scheitert auch in der zweiten Instanz: Arbeitskampf der GDL rechtmäßig, zulässig und verhältnismäßig

Die GDL ist stolz auf ihre Mitglieder, die ihre Ziele im Arbeitskampf über alle Berufsgruppen hinweg solidarisch verfolgen. „Dass diese Ziele rechtmäßig sind, und dass die Forderung nach Tarifverträgen für unsere Kolleginnen und Kollegen auf den Stellwerken, in den Werkstätten und in der Verwaltung berechtigt ist, das hat dieses Gericht glasklar bestätigt“, so Weselsky.

Die Geschichte wiederholt sich

Mit Halbwahrheiten, Häme und Hetze wollte die Bahn die Arbeitnehmer in die Knie zu zwingen – vergeblich. Doch der Vorgang ist nicht neu: „Schon 2014/2015 hat die DB den Versuch unternehmen, den gerechten Arbeitskampf der GDL gerichtlich zu stoppen“, so Weselsky. „Auch damals gewann die GDL. Dass wir die Geschichte wiederholen müssen, ist die Schuld eines Managements, das sich selbst die Taschen mit Steuergeldern füllt und zugleich den Arbeitnehmern die kleine Betriebsrente wegnehmen will.“

04.09.2021 - 16:34 [ ZDF ]

Kritik an Lokführergewerkschaft – Bahnstreik: DGB-Chef stellt sich gegen GDL

DGB-Chef Hoffmann stellt sich im Tarifstreit gegen die GDL. Die Lokführer würden Einzelinteressen gegen das Gesamtinteresse aller anderen Bahn-Beschäftigten durchsetzen, sagte er.

03.09.2021 - 11:39 [ Tagesschau.de ]

Bahn scheitert vor Gericht: Lokführer dürfen weiter streiken

Der Streik der Lokführer bei der Deutschen Bahn kann nach einem Gerichtsbeschluss weitergehen. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main teilte mit, es habe den Antrag der Deutschen Bahn auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Streiks der Lokführer-Gewerkschaft GDL zurückgewiesen. Es könne im Eilverfahren „nicht mit hinreichender Sicherheit“ festgestellt werden, dass mit dem Streik „unzulässige tarifpolitische Ziele verfolgt werden“, sagte eine Gerichtssprecherin.