Insgesamt sind mit der Reform auch nach den Nachbesserungen umfangreiche Zugriffsberechtigungen vor allem auf die „klassischen“ Bestandsdaten für zahlreiche Ämter verknüpft. Unter anderem für das Bundesamt für Verfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst (BND) und den Militärischen Abschirmdienst (MAD) wird etwa unter bestimmten Voraussetzungen der Zugriff auf Sicherheitscodes wie PINs und PUKs bei Telekommunikationsfirmen ermöglicht.
Archiv: Vermittlungsausschuss (Bundestag und Bundesrat)
Vermittlungsausschuss soll Streit über Bestandsdatenauskunft lösen
(24.02.2021)