Ich hatte ja bereits angekündigt, dass ich am Mittwoch, den 15. April 2020, vor dem Kripo-Gebäude in der Römerstr. 2-4 in Heidelberg um 12:30 Uhr auf sie warten (ihr Verhörtermin ist um 13 Uhr) und sie um ein Interview bitten möchte.
Archiv: Beate Bahner
Beate Bahner – Rechtsanwältin
(audio)
Dass die Kollegin #Bahner, wenige Tage nach ihrer erfolglosen Verfassungsklage und dem Aufruf zu einer Anti-#Corona-Maßnahmen-Demo in die Psychiatrie gesteckt wird, macht nachdenklich. Wir müssen hier genau hinschauen. Sehr genau! #Coronakrise
Piraten Niedersachsen mahnen zum Schutz der Grundrechte auch in Coronazeiten
„Auch wenn klar ist, dass diese Zeilen Teil des Antrags waren, so muss man doch die Frage stellen, warum diese Regelung überhaupt existiert. Denn nach wie vor gilt dieses generelle Demonstrationsverbot nicht bundesweit und ist ohnehin nicht zu rechtfertigen. Mit den entsprechenden Auflagen, können selbst dann, wie vor kurzem in Lüneburg, Demonstrationen stattfinden [10]“, erklärt Ullrich Slusarzcyk, 2. Stellvertretender Vorsitzender der Piraten Niedersachsen. „Hier drängt sich also der Verdacht auf, dass es nicht um die Demonstration an sich, sondern um deren Inhalt ging, der nicht gefallen hat. Und das darf es nicht geben, Meinungsfreiheit muss auch in Zeiten von Corona gelten. Zumal selbst die Polizei sagt, dass die Teilnahme an einer Demonstration nicht einmal zwingend eine Straftat sein muss.“
Dritte Hygiene Demo: heute um 15:30h, Rosa-Luxemburg-Platz, Berlin. Weitere Infos hier. Unterstützung für (Ex-)Rechtsanwältin Beate Bahner:
Beate Bahner gibt hiermit ihre Anwaltszulassung zurück
Sehr geehrte Mandanten, sehr geehrte Damen und Herren,
mehr als 25 Jahre ich ich Sie sehr gerne als Anwältin begleitet und mich für Ihr gutes Recht eingesetzt.
Nach Erhalt des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom Karfreitag, 10. April 2020 habe ich entschieden, meine Anwaltszulassung zurückgegeben.
Es ist mir leider nicht gelungen, den Rechtsstaat und die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland, insbesondere unsere verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte und die unverbrüchlichen Menschenrechte vor dem schlimmsten weltweiten Angriff und der blitzschnellen Etablierung der menschenverachtensten Tyrannei zu retten, die die Welt jemals gesehen hat.
Damit ist am Karfreitag, 10. April 2020 unser Rechtsstaat gestorben, den wir noch letztes Jahr mit dem 70-jährigen Bestehen unseres Grundgesetzes so stolz gefeiert haben.
Unser Rechtsstaat lag schon seit zwei Wochen sterbend auf der Intensivstation und konnte von mir leider nicht wiederbeatmet werden. Es fehlten 83 Millionen Beatmungsgeräte.
In einer Diktatur und Tyrannei herrschen Willkür, Drohung und Polizeigewalt. Meine Tätigkeit als Rechtsanwältin hat sich damit leider erübrigt. In einem solchen Polizeistaat kann auch ich nichts mehr für Sie tun.
Ich war sehr gerne für Sie da und bedanke mich ganz herzlich bei allen Menschen, die mich in der Woche vom Freitag, 3. April 2020 bis Karfreitag, 10. April 2020 unterstützt und begleitet haben.
Ihre Beate Bahne
#Deutschland eine #Diktatur ? Lesen Sie selbst. #Polizei:liches Ermittlungsverfahren gegen Beate Bahner wegen öffentlicher Aufforderung zu einer Straftat nach § 111 #StGB wegen Einladung zur #Demonstration „#Coronoia“ am Ostersamstag, 15 Uhr
1 BvQ 26/20 – Unzulässiger Antrag auf Erlass von einstweiligen Anordnungen gegen Corona-Verordnungen der Landesregierungen
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat keinen Erfolg. Er ist unzulässig.
(…)
Dazu legt die Antragstellerin schon nicht dar, durch sämtliche der in dieser Verordnung geregelten, zahlreiche verschiedene Lebensbereiche betreffenden Maßnahmen selbst, gegenwärtig und unmittelbar in Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten betroffen zu sein. Dies gilt beispielsweise für die Einstellung des Betriebs an Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen (§ 1 CoronaVO), die Regelungen für Hochschulen (§ 2 CoronaVO), die Verordnungsermächtigung für Maßnahmen für Ein- und Rückreisende (§ 3a CoronaVO), die Regelungen für Erstaufnahmeeinrichtungen (§ 5 CoronaVO) oder die Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Personen (§ 6 CoronaVO).
Im Übrigen fehlt es hinsichtlich sämtlicher Verordnungsbestimmungen an der Darlegung, dass der Grundsatz der Subsidiarität dem verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutz nicht entgegensteht. Der Antragstellerin ist in Baden-Württemberg insbesondere die Möglichkeit einer verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO und eines entsprechenden Eilrechtsschutzverfahrens gemäß § 47 Abs. 6 VwGO eröffnet (vgl. § 4 AGVwGO BW). Sie trägt selbst vor, einen solchen Antrag bei dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gestellt zu haben, ohne Angaben zum gegenwärtigen Stand dieses Verfahrens zu machen.
bb) Hinsichtlich vergleichbarer Rechtsverordnungen anderer Bundesländer gilt Ähnliches. Insoweit legt die Antragstellerin schon nicht substantiiert dar, durch welche konkreten Regelungen in welchen Bundesländern sie in eigenen Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten unmittelbar und gegenwärtig betroffen sein soll. Darüber hinaus fehlt es auch insoweit an Darlegungen zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes.
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgerichts wegen Angriffs auf den Bestand der Bundesrepublik Deutschland durch die Corona-Verordnungen aller 16 Bundesländer
(08.04.2020)
Hiermit stelle ich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BverfGG i.V.m. §§ 13 Nr. 5, 13 Nr. 6, 13 Nr. 8a BVerfGG wegen des Angriffs auf den Be-stand der Bundesrepublik Deutschland nach Art. 20 GG, wegen der damit verbundenen Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesre-publik Deutschland sowie wegen der Beschränkung nahezu aller Grundrechte der Antragstellerin und aller 83 Millionen Menschen in Deutschland, insbesondere wegen Verletzung der Grundrechte aus Art. 1, Art. 2, Art. 4, Art. 5, Art. 6, Art. 7, Art. 8, Art. 9, Art. 12, Art. 14 GG folgende Anträge:
1. Es wird festgestellt, dass die Corona-Verordnungen aller Bundesländer dazu geeignet sind, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und die freiheitlich-demokratische Grundordnung nach Art. 20 GG zu gefährden.
2. Der Vollzug der Corona-Verordnungen aller Landesregierungen wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache sofort außer Vollzug gesetzt.
3. Es wird festgestellt, dass die für Ostersamstag, 11. April 2020, 15 Uhr von der Antragstellerin angekündigte bundesweite Demonstration „Coronoia 2020. Nie wieder mit uns. Wir stehen heute auf“ nach Art. 8 II GG und 20 Abs. 4 GG zulässig ist und nicht verboten werden darf.
4. Es wird beantragt, sofort über den Eilantrag zu entscheiden, da die Antragstellerin seit einem Besuch der Polizei Heidelberg am 8. April 2020, 12 Uhr ihre Freiheit in Gefahr sieht.
5. Die Dringlichkeit besteht insbesondere in der vollständigen Beseitigung des Bestands der Bundesrepublik Deutschland und in der beispiellosen Beschränkung fast aller Grundrechte von 83 Millionen Bürgern und der damit drohenden Errichtung eines diktatorischen Polizeistaats.
6. Es wird daher beantragt, aufgrund der besonderen Dringlichkeit davon abzusehen, den am Verfahren zur Hauptsache Beteiligten, zum Beitritt Berechtigten oder Äußerungsberechtigten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, § 32 Abs. 2 BVerfGG.
7. Der Streitwert wird nach billigem Ermessen unter Beachtung der erheblichen Bedeutung der Rechtssache durch das Gericht festgesetzt.
Beate Bahner erklärt, warum der Shutdown verfassungswidrig ist und warum dies der größte Rechtsskandal ist, den die Bundesrepublik Deutschland je erlebt hat
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in meiner Pressemitteilung vom 3. April 2020 hatte ich angekündigt, den Shutdown rechtlich überprüfen zu lassen. Ich will Ihnen mit dieser rechtlichen Stellungnahme darlegen, weshalb die Corona-Verordnungen aller 16 Bundesländer eklatant verfassungswidrig sind.
Die nachfolgende Begründung wird Sie – nach Ihrer Fassungslosigkeit und
Schockstarre – umfassend in Ihrem Gefühl bestätigen, dass etwas sehr Fundamentales hier in unserem Land nicht mehr stimmt, und dass seit zwei Wochen etwas sehr Ungutes passiert. Lesen Sie die nachfolgenden Seiten, dies kostet Sie allerdings ein kleines Weilchen. Angesichts der zweiwöchigen Zwangspause haben die meisten von Ihnen aber heute vielleicht Zeit dafür.
Medizinrechtlerin: Corona-Verordnungen sind verfassungswidrig – Shutdown sofort beenden!
Die bekannte Heidelberger Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner kündigt eine Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung Baden-Württemberg an. „Die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung sind eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland“, schreibt sie in einer Pressemitteilung (3.4.2020). „Dies gilt für alle Corona-Verordnungen der 16 Bundesländer. Insbesondere sind diese Maßnahmen nicht durch das Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt, welches erst vor wenigen Tagen in Windeseile überarbeitet wurde.“
Die Regierung macht sich strafbar
Während Regierungen von Bund und Ländern vorgeben, die Bevölkerung vor dem Corona-Virus zu schützen, betreiben sie schweren Amtsmissbrauch.
Zu diesem Schluss kommt die Heidelberger Rechtsexpertin für Medizin, Beate Bahner, nach sorgfältiger Rechtsprüfung der Corona-Maßnahmen. Sie fordert die Regierungen von Bund und Länder zur sofortigen Aufhebung der Maßnahmen auf. Die Bevölkerung mahnt sie, sich eigenverantwortlich vor Viren zu schützen, aber ebenso vor dem staatlichen Verfassungsbruch, und rät zu friedlichem Widerstand.