Archiv: Rolf Gössner


26.08.2021 - 20:16 [ Lebenshaus Schwäbische Alb ]

Parabel über den Überwachungswahn

Der Mann galt als Staatsfeind. Vier Jahrzehnte ist er mit großem Aufwand geheimdienstlich beobachtet und ausgeforscht worden. Rolf Gössner, Anwalt., Publizist, Bürgerrechtler und – man darf es so sagen – ein kritischer, radikal-demokratischer Kopf, von Staats wegen gerne als linker, die Innere Sicherheit gefährdender Quälgeist ausgeguckt und verfolgt.

11.04.2021 - 02:52 [ Heise.de ]

38 Jahre unrechtmäßig bespitzelt und überwacht

So sieht das Gericht den Tatbestand des „nachdrücklichen Unterstützens“ einer verfassungsfeindlichen Organisation durch Menschen, die ihr gar nicht angehören, schon dann als erfüllt, wenn durch einen Vortrag eines Außenstehenden in einer Veranstaltung einer als „verfassungsfeindlich“ geltenden Organisation oder durch Artikel und Interviews eines Außenstehenden in einem Presseorgan einer solchen Vereinigung diese „aus objektiver Sicht“ aufgewertet wird.

11.04.2021 - 02:49 [ jungeWelt ]

Inlandsgeheimdienst: Außer Kontrolle

Darin stellt das Gericht klar, dass Gössner zu Unrecht unter Beobachtung des BfV stand und das Bundesamt nicht berechtigt war, über ihn eine Personenakte zu führen, die insgesamt über 2.000 Seiten umfasst. Die auf »tatsächliche Anhaltspunkte« für eine »nachdrückliche Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen« gegründete Beobachtung von Gössner sei außerdem »in handgreiflicher Weise unangemessen«.

17.12.2020 - 20:08 [ Humanistische Union ]

Vier Jahrzehnte „Verfassungsschutz“-Skandal rechtskräftig beendet

Mit diesem höchstrichterlichen Urteil ist Rolf Gössner, den der Bundesinlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ zum „Staats- und Verfassungsfeind“ erklärt hatte, endlich rechtskräftig rehabilitiert. Damit haben die Bundesregierung mit ihrem zuständigen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sowie alle weiteren 13 seit 1970 verantwortlichen Bundesinnenminister und 12 Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz eine schwere und blamable Niederlage erlitten in diesem skandalösen Überwachungsfall.

Tatsächlich ist ein so lang währender Grundrechtsbruch gegenüber einem Bürger dieses Landes bislang keinem anderen staatlichen Sicherheitsorgan höchstrichterlich bescheinigt worden. Aus diesem beispiellosen Fiasko einer geradezu kafkaesken Überwachungsgeschichte müssen dringend überfällige politische, behördliche und gesetzgeberische Konsequenzen gezogen werden.