(23.07.2014)
Da ausführende Kräfte im Allgemeinen nicht kontrolliert werden, da alle anderen Kräfte ja keine ausführenden sind und Kontrolle ausgeführt werden muss, können sie zunächst einmal ihre praktische Vorgehensweise ändern; sei es um bürokratischen Widerstand zu leisten, bestimmte Dinge schneller, langsamer oder in bestimmter Reihenfolge zu erledigen, diese oder jene Information weiterzugeben oder auch nicht, etc, etc, pp. Jede Amtsträgerschaft oder institutionelle Verantwortung (von Arbeit wollen wir hier nicht sprechen) bietet mehr oder weniger die Option der Kreativität: die kreative Interpretation von dem was man so zu machen hat und auch dem was man zu lassen hat, von Begriffen, Rechtsbegriffen oder Rechtsvorschriften. Hier bietet es sich natürlich an, diese Rechtsbegriffe, Gesetze, Vorschriften oder solche Nebensächlichkeiten wie Verfassungsrecht dem eigenen Charakter und Verhalten anzupassen, indem man diese entsprechend interpretiert.
Das kann bewusst geschehen, oder schleichend, durch eigenes gefühltes Rechtsverständnis und „Gewohnheitsrecht“. Jeder kennt das, ob im Büro oder an der Abschussrampe von Atomwaffen (1, 2, 3, 4).
Nun kommt ein Kreislauf in Gang, der in der Geschichte der Menschheit noch nie anders war, in den Hierarchien aller Gesellschaften. Staaten und Organisationen auftritt und diametral mit der Zeitspanne seines (nicht durch störende Gewaltenteilung oder checks & balances belästigten) Ablaufs eskaliert:
Je mehr und je länger die Praxis der ausführenden Funktionäre / Amtsinhaber und ihrer nach eigenem Ermessen interpretierten Begriffe und Rechtsbegriffe anhält und von der Gesellschaft akzeptiert wird, verändert diese merklich oder unmerklich ihre eigene Auffassung dieser Begriffe bzw Rechtsbegriffe und passt sie der Rechtsauffassung der Ausführenden bzw Amtsträger und Funktionäre an.
Die Gesellschaft akzeptiert also nach und nach eine Umdeutung der (rechtlichen) Standards durch diejenigen, die sie lediglich ausführen müssen oder sogar selbst beschlossen haben, aber nicht versucht haben sie in aller Öffentlichkeit zu verändern.
Nun aber kann der neue Standard, den man durch veränderte Praxis und eigene Auslegung von Begriffen, Rechtsbegriffen und Recht in der Gesellschaft verankert hat, in neue Gesetze gegossen werden.
Die Interpretation der Norm – die bewusst, gezielt und unauffällig eingesetzt auch eine faktisch unbegrenzte Abweichung von der Norm, einen Bruch beinhalten kann – ist so die Norm selbst geworden. Eigentlich Illegales wird legal. Oder umgekehrt.