(August 24, 2026)
Die aktuelle Aufregung übersieht, dass die heimlichen Betretungsbefugnisse nicht neu sind – sondern längst Realität. Mitarbeiter des Landesverfassungsschutzes dürfen in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bayern und Rheinland-Pfalz heimlich in Wohnungen einbrechen. So sehen es die dortigen Landesgesetze vor. In Bayern gilt das schon seit 2016.
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Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf seit einer Reform der Sicherheitsgesetze nach 9/11 im Jahr 2002 heimlich Wohnräume überwachen. Zwar steht nicht im Gesetz, dass der Verfassungsschutz dafür auch einbrechen darf, um heimlich Technik anzubringen. Allerdings wird das in der rechtlichen Kommentierung zu § 9 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes vorausgesetzt. Der notwendige Einbruch soll also schlicht mitgemeint sein.