(22.04.2024)
Die RKI-Anwälte hätten „glaubhaft gemacht“, dass sie „wegen Urlaubsabwesenheit“ und eines weiteren Termins verhindert seien und die Einarbeitung eines anderen Anwalts der 80-köpfigen Kanzlei „wegen des Umfangs und der Komplexität des Prozessstoffs nicht zumutbar“ sei, erklärte das Gericht gegenüber der Multipolar vertretenden Kanzlei Partsch & Partner. Es sei nun „beabsichtigt, die Sache im Zeitraum vom 1. bis 19. Juli 2024 zu terminieren“. Die RKI-Anwälte sollen dem Gericht bis zum 2. Mai mitteilen, wann sie in diesem Zeitraum verfügbar sind.