Die Umweltschutzorganisation BUND in Mecklenburg-Vorpommern hat unterdessen eine Online-Petition für die Rettung des Naturschutzgebietes Grambower Moor bei Schwerin ins Leben gerufen. Die Annonce der BVVG ist inzwischen aus dem Netz genommen. Das Land hat sich eingeschaltet, es verhandelt nun mit der BVVG.
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Kohlekommission muss nachsitzen
Scharfe Kritik kam von Umweltverbänden. „Wir möchten hiermit aufs Schärfste dagegen protestieren und Sie nachdrücklich darum bitten, beim ursprünglich vereinbarten Zeitplan zu bleiben“, schrieben die Kommissionsmitglieder Martin Kaiser (Greenpeace), Kai Niebert (Deutscher Naturschutzring) und Hubert Weiger (BUND) an die Vorsitzenden. Der Eindruck, dass Bundes- und Landespolitiker versuchten, „nach Belieben die Arbeit einer zivilgesellschaftlichen Kommission und deren Empfehlungen zu beeinflussen“, sei „völlig unbegreiflich“.
BUND: Gerichtsverhandlung zum Wasserkraftwerk Iller
Am Mittwoch, 14. November 2019 wird vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen die Klage des BUND Naturschutz in Bayern gegen die Genehmigung eines neuen Wasserkraftwerks im Iller-Mutterbett bei Illertissen/Dietenheim verhandelt. Es ist das erste von acht geplanten Kraftwerken zwischen Memmingen und Neu-Ulm. Unterstützt wird die Klage vom BUND Baden Württemberg. „Mit der Klage wollen wir den Weg für eine umfassende Illerrenaturierung frei machen“, begründet Wolfgang Döring, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Neu-Ulm die Klage. „Mit den geplanten Kraftwerksbauten werden die positiven Maßnahmen der Iller-Sanierung ad absurdum geführt.“
Geplantes Gewerbegebiet im Hauptsmoorwald bei Bamberg
„Wir haben in Bayern und gerade auch in Oberfranken einen hohen Flächenfraß. Den müssen wir beenden. Bamberg hat mit dem Abzug der US-Armee über hundertfünfzig Hektar Kasernen und Militärflächen freibekommen, wovon zwar ein großer Teil bereits wieder genutzt wird, wo aber immer noch Potentiale schlummern. In dieser Situation den wertvollen Wald zu opfern halten wir angesichts der Klimakatastrophe und der kühlenden Wirkung des Waldes für die Stadt für völlig verfehlt.“
Hambach: Urteil zu Rodungsstopp möglicherweise am Freitag
Indes werden am Samstag (06.10.2018) mindestens 20.000 Menschen zu einer Großkundgebung von fünf Umweltverbänden gegen die geplanten Rodungen erwartet. Wo die stattfindet, war am Donnerstag (04.10.2018) noch unklar. Der ursprünglich geplante Kundgebungsort gehört RWE – der Konzern hat die Nutzung untersagt.
Staatsschulden: Bund spart 100 Milliarden Euro durch Niedrigzinsen
(11.Juni 2013) „Es wäre nicht legitim, die Entlastung einfach zu verdoppeln, aber die Zinsersparnisse von Ländern und Kommunen sind doch erheblich“, sagt er. „Die Entlastung des Gesamtstaats dürfte deshalb bis Mitte 2014 irgendwo zwischen 100 und 200 Milliarden Euro liegen.“
„Strategische Überwachung der Telekommunikation“: Die verschwiegene Infrastruktur der Totalüberwachung
(16.3.2015) In der „Begründung zum Entwurf für eine Erste Verordnung zur Änderung Telekommunikations-Überwachungsverordnung“ vom 29. April 2002 schrieb die Regierung:
Die Überwachungsmaßnahmen nach den §§ 5 und 8 des G 10 zielen auf ein regional begrenztes Gebiet ab, über das Informationen gesammelt werden sollen. Sie beziehen sich auf internationale Telekommunikationsbeziehungen, soweit eine gebündelte Übertragung erfolgt. Das Besondere an der strategischen Fernmeldekontrolle ist dabei, dass aus einer großen Menge verschiedenster Sachverhalte einzelne ausgewertet werden, die sich hierfür aufgrund bestimmter Merkmale qualifizieren. (…)
Die hierfür bei den Verpflichteten zum Einsatz gelangenden technischen Einrichtungen sind (..) weniger komplex als die Einrichtungen, die zur Umsetzung der übrigen Überwachungsmaßnahmen erforderlich sind. Dies liegt insbesondere darin begründet, dass der Betreiber bei der technischen Umsetzung dieser strategischen Kontrollmaßnahmen keinen Bezug auf eine bestimmte Person oder Anschlusskennung zu beachten hat. Angesichts der wenigen Anbieter, die internationale Übertragungswege anbieten, auf denen eine gebündelte Übertragung erfolgt, ist davon auszugehen, dass insgesamt nur verhältnismäßig wenige technische Einrichtungen zum Einsatz kommen. (…)
Der Gesetzgeber hat bei der Novellierung des G 10 eine Frist von 2 Jahren eingeräumt, innerhalb der eine Evaluation der geänderten Möglichkeiten gerade mit Blick auf die strategische Kontrolle verlangt wird. Auch diese Vorschrift fordert unverzügliches Handeln bei der technischen und organisatorischen Umsetzung von Maßnahmen zur strategischen Überwachung der Telekommunikation.“
Dazu Heise.de am 1.Februar 2002:
„Offenbar, so vermuten nun Experten, will der Bundesnachrichtendienst wohl nun selbst 100 Prozent erfassen, um dann freiwillig nur 20 Prozent auszuwerten.“