(12.02.2021)
Allen Beteiligten dürfte eine Einigung sehr wichtig sein, denn an der Bestandsdatenauskunft hängt ein weiteres Gesetzesvorhaben. Das sogenannte Hatespeech-Gesetz soll zu einer besseren Verfolgung von Hasskriminalität im Netz führen, das Bundeskriminalamt soll dafür Bestandsdaten für gemeldete IP-Adressen erhalten. Beschlossen ist das Gesetz längst, doch der Bundespräsident unterschrieb es nicht. Denn ohne Bestandsdaten läuft das ins Leere und die Zeit, bis die Legislaturperiode zu Ende ist, wird langsam knapp.