14.03.2025 - 06:23 [ Bundestag ]

Bundestag bringt Grund­ge­setz­änderungen zur Schul­denbremse auf den Weg

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 13. März 2025, in erster Lesung mehrere Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes beraten. Im Mittelpunkt der Debatte stand ein von den Fraktionen der SPD und CDU/CSU eingebrachter Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (20/15096).

Mit dem Entwurf wollen die beiden Fraktionen Verteidigungsausgaben ab einer bestimmten Höhe von den Regeln der Schuldenbremse ausnehmen, ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur einrichten und den Ländern einen Verschuldungsspielraum für ihre Haushalte einräumen. Die Vorschläge sind das Ergebnis der Sondierungsgespräche zwischen CDU, CSU und SPD. Die drei Parteien haben nach der Bundestagswahl am 23. Februar inzwischen Koalitionsverhandlungen aufgenommen.

Differenzen über Verfahren und Inhalt

Im Fokus der rund dreistündigen Debatte stand zum einen das Verfahren. Insbesondere Vertreter von AfD, Die Linke und BSW kritisierten, dass die Grundgesetzänderungen noch in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt werden sollen. Der 21. Deutsche Bundestag konstituiert sich am 25. März.