Viele rechtliche und institutionelle Vorkehrungen, die die Väter des Grundgesetzes ersonnen hatten, um die Wiederkehr eines autoritären oder totalitären Gewaltsystems auf deutschem Boden zu verhindern, wurden und werden marginalisiert oder über Bord geworfen: der Föderalismus, die Gewaltenteilung, der Parlamentsvorbehalt, die Unabhängigkeit der Justiz und, nicht zuletzt, die Grundrechte. Und nun wird gar einem leibhaftigen Bundeswehr-General die Leitung eines neuen Krisenstabes anvertraut und zwar unter Federführung einer noch gar nicht amtierenden Bundesregierung – in einem institutionellen Niemandsland gewissermaßen. Diesmal ist nichts davon zu hören, dass sich führende Politiker dem Äußersten entgegenstellen. Im Gegenteil: Bald-Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sagte bei der Berufung von Generalmajor Carsten Breuer, der neue „Corona-General“ („Bild“) werde „alles tun, was nötig ist. Es gibt nichts, das nicht in Betracht gezogen werden kann“.