(19.05.2021)
Die Polizei und das Landesamt für Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein dürfen seit einer 2013 erfolgten Novelle ausdrücklich auch auf Bestandsdaten wie E-Mail-Adressen und Anschriften sowie Passwörter von Nutzern sozialer Netzwerke wie Facebook, Twitter oder YouTube zugreifen. Die Sicherheitsbehörden benötigen dafür eine richterliche Genehmigung.