10.07.2020 - 16:55 [ WSWS.org ]

Bundesanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren zum Oktoberfestattentat ein

Anstatt etwas über mögliche Hintermänner und Komplizen des Attentäters Köhler zu enthüllen, entkräfteten die Ermittler alle entsprechenden Hinweise. Die Zeugin, wegen deren Aussage das Verfahren 2014 vor allem wieder aufgenommen worden war, soll sich schlicht in der Zeit geirrt haben. Auch zwei enge Freunde Köhlers verhörten die Ermittler erneut, sie hatten sich schon 1980 widersprochen. Nun ist die Bundesanwaltschaft zu dem Ergebnis gelangt, es deute alles darauf hin, dass sie mehr wüssten, als sie aussagten. Es ist ihnen aber nichts mehr nachzuweisen. Die „Beteiligung weiterer Personen als Mittäter, Anstifter oder Gehilfen bei der Tat“, erklären die Fahnder, könne nicht ausgeschlossen, aber auch nicht bewiesen werden.

Die Ermittler fanden auch einen Komplizen des rechtsradikalen Revierförsters Heinz Lembke, der im Verdacht stand, den Sprengstoff geliefert zu haben – aber angeblich keine Verbindung zu Köhler. Ob Lembke für den Verfassungsschutz oder andere staatliche Stellen gearbeitet hat, bleibt unklar. Anwalt Dietrich hatte in Akten den Vermerk, „Erkenntnisse über Lembke sind nur zum Teil gerichtsverwertbar“, entdeckt – eine Formulierung die normalerweise nur bei V-Leuten oder Mitarbeitern von Geheimdiensten vorkomme. Lembke war 1981 erhängt in seiner Zelle aufgefunden worden, nachdem er angekündigt hatte, umfassend auszusagen.