(May 14, 2018)
D.h., das Atomabkommen gilt faktisch nur für die Vertragsparteien ohne Vetomacht im U.N.-Sicherheitsrat: den Iran, Deutschland und die Europäische Union.
Es ist anzunehmen, dass sich jetzt wieder einmal alle beteiligen Regierungen auf die Unfähigkeit herausreden ihren eigenen Betrug zu verstehen.
Eine U.N.-Resolution ist Teil des am 14. Juli 2015 unterschriebenen internationalen Iranabkommen / Atomabkommen (Joint Comprehensive Plan of Action, J.C.P.O.A.).
Bereits Monate vorher warnte Radio Utopie ausdrücklich vor genau dieser kommenden U.N.-Resolution und der damit zusammenhängenden Frage der Sanktionen. (4. April 2015, Das Iran-Abkommen: Wende oder Hebel)
Und schon zuvor warnten wir im März 2015 davor, dass diese kommende U.N.-Resolution sich ausgerechnet auf Kapitel VII der nach dem Zweiten Weltkrieg beschlossenen Charta der Vereinten Nationen berufen solle
Genau das tut die am am 20. Juli 2015 im U.N.-Sicherheitsrat beschlossene Resolution 2231 (2015), indem sie sich in ihren entscheidenen Abschnitten („decides“) auf Artikel 41 (und damit Kapitel VII) der Charta der Vereinten Nationen beruft.