(April 4, 2015)
Am 23. März meldete der britische „Telegraph“, dass sich in der iranischen Zeitung Kayhan Abgeordnete des iranischen Majlis über die Verhandlungsstrategie von Außenminister Zarif beschwerten und bezüglich einer von Zarif angestrebten Resolution nach Kapitel VII der U.N.-Charta als einer „Falle“ sprachen. Auch der eine oder andere Generalissimus, wie überall Repräsentant der örtlichen Hochkultur, befand – gerade noch rechtzeitig – es sei vielleicht doch keine so gute Idee sich mit der Zustimmung zu einer Kapitel VII-Resolution auch noch selbst als Gefährdung des Weltfriedens zu bezeichnen, nur weil man Atomkraftwerke und medizinische Anlagen samt Forschung dazu betreibt.
Im nun vorgestern am 2. April in Lausanne von den Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs, der Russischen Föderation, von China, Frankreich und Deutschland gemeinsam mit Iran beschlossenen und veröffentlichten Abkommen ist von einer „neuen Resolution des Sicherheitsrates“ die Rede, die das Abkommen bzw dessen „Joint Comprehensive Plan of Action“ (JCPOA) „unterstützen“ und auf dessen vollständige Umsetzung „drängen“ soll.
Frage: Nach Kapitel VII U.N.-Charta? Bei „ernsthaften Konsequenzen“ für den Iran, wegen erklärter Gefährdung von „internationalen Frieden und Sicherheit,“ wegen behaupteter oder tatsächlicher Vertragsverletzungen?