Da es sich bei fast alle Internetkonzernen, die unter die geplanten EU-Regulierungen fallen, um Unternehmen aus den USA handelt, stehen die US-Gesetze natürlich in Wechselwirkung mit dem Unionsrecht. Beim derzeitigen Stand der Verfahren könnten etwa WhatsApp, SnapChat oder Signal ihre Messaging-Dienste in den USA unverändert weiter anbieten. Für den EU-Raum und Großbritannien aber müssten diese und eine Reihe weiterer US-Anbieter ihre gesamte E2E-Sicherheitsarchitekturen um- und Hintertüren einbauen, um der europäischen Durchsuchungspflicht zu entsprechen.