Solchen Spuren komme „eine immer gröĂere Bedeutung“ bei der AufklĂ€rung von Kapitalverbrechen und terroristischen Bedrohungslagen zu, heiĂt es demnach in der Beschlussvorlage des schleswig-holsteinischen Innenministers und IMK-Vorsitzenden Hans-Joachim Grote (CDU). Das Bundesinnenministerium bestĂ€tigte auĂerdem, dass derzeit die rechtlichen Möglichkeiten geprĂŒft werden. Die Rechtsgrundlagen reichten im Moment nicht aus, um digitale Spuren auf die Art verwertbar zu machen, wie Ermittlungsbehörden sie benötigten.