24.02.2021 - 21:22 [ Eco / Bundestag ]

Hauptkritik zum Gesetzesentwurf zur Reform des BND-G (BT-Drs. 19/26103

(18.02.2021)

eco bewertet die Befugnis zum staatlichen Hacking aus §19 Abs. 6 grundsätzlich sehr kritisch. Gegenstand der Regelung ist der Zugriff des BND auf Bestands-, Verkehrs- und Inhaltsdaten ohne Wissen des jeweiligen Betreibers. Die Regelung ist auch auf Plattformbetreiber wie Google, Facebook, Amazon und Apple anwendbar. Grundsätzlich wären alle Dienstanbieter von Telekommunikation, Clouddiensten und sonstigen Telemediendiensten im Ausland potentielle Ziele eines staatlichen Eindringens.