(2.1.2019) Seit drei Jahren können SIS-Ausschreibungen zur „unverzüglichen Meldung“ genutzt werden. Die interessierte Behörde muss der Fahndung einen Hinweis anhängen und wird dann auf dem schnellsten Weg über einen Treffer unterrichtet. Eine Ausschreibung zur „gezielten Kontrolle“ kann außerdem als „Aktivität mit Terrorismusbezug“ gekennzeichnet werden. Damit werden etwa Polizeikräfte vor Gefahren bei einer Durchsuchung der Person oder ihres Fahrzeugs gewarnt.
Nicht alle Länder, die am SIS teilnehmen, erlauben „gezielte Kontrollen“, etwa wenn diese von Geheimdiensten angefordert werden.