(heute)
Das Gutachten, dass der Ausschuss beim Institut für Rechtsmedizin der Universitätsklinik Schleswig-Holstein in Auftrag gegeben hatte, lag am Montag dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vor, das daraus zitierte: Es sei „nicht ableitbar, dass eine bestimmte Person (zum Beispiel Amri) den Lkw gefahren“ oder sich lediglich „als Beifahrer in der Führerkabine aufgehalten hat“.