Die Ländergesundheitsminister haben auf ihrer Sitzung am 10. Januar beschlossen, das Bundesministerium für Gesundheit aufzufordern, „eine Rechtsgrundlage zu schaffen, mit der die Verpflichtung zur ausschließlichen Vorlage eines digital auslesbaren Genesenennachweises (QR-Code) im Rahmen von Zutrittskontrollen zu Veranstaltungen, Einrichtungen und Angeboten nach den Corona-Verordnungen der Länder auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt wird, so dass auch der Berechtigtenstatus über die Corona-Warn-App angezeigt werden kann.“
Außerdem wollen sie, dass alle Teststellen, die PCR-Testungen anbieten, an die Corona-Warn-App angeschlossen werden.