2020 haben wir ein aufsehenerregendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts erstritten, das weite Teile der Auslandsüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst (BND) für verfassungswidrig erklärte. Das vom Gesetzgeber daraufhin reformierte BND-Gesetz trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Doch statt verfassungskonformer Neuregelung verletzt das BND-Gesetz schon wieder etliche Grundrechte von Menschen im Ausland – und sogar in Deutschland. Von hier lebenden Menschen darf der BND bestimmte Daten der Internetnutzung massenhaft auswerten, im Ausland dürfen Staatstrojaner praktisch voraussetzungslos eingesetzt werden und Ausländer*innen, die in Deutschland leben, werden ohne Grund schlechter gestellt als Deutsche. Gemeinsam mit Reporter ohne Grenzen und Investigativjournalist*innen aus ganz Europa erheben wir deshalb erneut Verfassungsbeschwerde. Deutsche Geheimdienste müssen fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen – sonst verlieren sie ihre Daseinsberechtigung.