Das neue IfSG bringt das Impfabo durch die Hintertür: Ab 1. Oktober können sich nur noch frisch Geimpfte oder Genesene von Masken & Testpflicht – für z.B. Teilnahme am öffentlichen Personenverkehr oder Besuch in Kranken- oder Pflegeeinrichtungen – für drei Monate befreien. Auf Länderebene sind gleiche Einschränkungen für Freizeit-, Kulutr-, Sport- oder Gastroeinrichtungen möglich. Für die meisten Bürger sichert ab 1. Oktober nur die 4te, 5te oder Xte Impfung dauerhaft den freien Zugang. Der Großteil der Bürger wird davon betroffen sein, da auch bei Drittimpfungen diese nicht länger als 3 Monate zurückliegen dürfen
Wenige Minuten später schnellten die Aktienkurse von den mRNA Impfstoffherstellern Biotech und Moderna abrupt in die Höhe.