Danach gab das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von 2014 bis Anfang 2019 rund 4500 Hinweise auf „Straftaten nach dem Völkerrecht“ an das Bundeskriminalamt und den Generalbundesanwalt weiter. Weitere 500 Hinweise leiteten andere Stellen an die Ermittlungsbehörden weiter. Doch nur in insgesamt 129 Fällen seien Ermittlungen aufgenommen worden.