Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen zur Datenauskunft an Sicherheitsbehörden für verfassungswidrig erklärt. Die Vorgaben zur sogenannten Bestandsdatenauskunft verletzten die Rechte der Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen in ihren Grundrechten auf informationelle Selbstbestimmung, entschied das Gericht.