Das Bundesinnenministerium hat die Aussage eines V-Mannführers im Untersuchungsausschuss verweigert. Zu Recht, wie das Bundesverfassungsgericht nun entschied.
Das Bundesinnenministerium hat die Aussage eines V-Mannführers im Untersuchungsausschuss verweigert. Zu Recht, wie das Bundesverfassungsgericht nun entschied.