Archiv: Katharina Schulze


11.02.2024 - 15:03 [ Boris Reitschuster ]

Bequem vom Sofa aus Andersdenkende bei der Polizei denunzieren

In dem Video sagt die gebürtige Freiburgerin: Wir müssen den „Einsatz gegen Fake News und Verschwörungsmythen intensivieren, indem wir die Vernetzungen der verschiedenen Akteure offenlegen. Wir brauchen weitere konkrete Maßnahmen, wie zum Beispiel eine virtuelle Polizeiwache, sodass jede Bürgerin, jeder Bürger Hass, Hetze, Beleidigungen, Bedrohungen, Antisemitismus bequem und einfach von zu Hause aus vom Sofa aus anzeigen kann. Wir müssen unsere Sicherheitsbehörden gut ausstatten, damit sie den Fahndungs- und den Ermittlungsdruck auf die rechte Szene erhöhen, dass sie die digitalen Machenschaften noch besser in den Blick nehmen können. Wir sollten darüber diskutieren, ob eine Prüfung eines AfD-Verbots nicht sinnvoll wäre. Auch davor sollten wir uns nicht scheuen…….“

04.04.2018 - 18:34 [ Katharina Schulze, Mitglied des Bayrischen Landtags ]

Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof: Grüne klagen für Freiheit und Bürgerrechte

Mit dem Gesetz wurde das Polizeiaufgabengesetz (PAG), das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG) und das Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) geändert. Anders als oft beschrieben, wurde kein eigenes „Gefaährdergesetz“ geschaffen, sondern die allgemeinen, für alle Bürgerinnen und Bürger geltenden Rechtsvorschriften durch die Neuregelung verschärft. Das Gesetz beschränkt die neuen Eingriffsbefugnisse nicht auf die Abwehr terroristischer Bedrohungen, sondern erfasst mit großer Streubreite gleichsam die gesamte Bevölkerung.

Mit diesem Gesetz werden vor allem drei gravierende Änderungen in die Bayerische Sicherheitsarchitektur eingeführt:

1) Schaffung des Gefahrenbegriffs „drohende Gefahr“

Der Begriff der „drohenden Gefahr“ wird als neue Grundkategorie in das PAG eingeführt. Bislang konnte die Polizei erst dann tätig werden, wenn eine konkrete Gefahr die Gefahrenabwehr erforderlich gemacht hat. Nun wird der Tätigkeitsbereich der Polizei weit ins Gefahrenvorfeld vorverlagert. Es geht um Situationen, in der eine konkrete Gefahr gerade noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bestimmbar ist, aber aufgrund gewisser Umstände bereits zu befürchten ist, dass sich eine solche Gefahr in naher Zukunft entwickeln könnte.