„Die Freiheitsbeschränkungen in der Corona-Krise waren intensiv und vielfältig, und ihre rechtsstaatliche Aufarbeitung ist bei Weitem noch nicht abgeschlossen. Bei aller Hoffnung, dass die Zeit der wesentlichen Freiheitseinschränkungen zu Ende geht, ist diese Aufarbeitung dringend geboten: politisch und durch die Gerichte, die bislang ja fast nur vorläufige Eil-, aber keine endgültigen Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen getroffen haben.“
Die „Erosion unserer Freiheitsrechte“ habe keineswegs mit der Corona-Krise begonnen, sondern wurde „durch die Pandemie lediglich erheblich beschleunigt“, so der frühere oberste Verfassungshüter.