(27.03.2014)
1. Das heisst nicht „Europäischer Gerichtshof“. Das heiĂźt „Gerichtshof der Europäischen Union“.
2. Die „Grundrechte“ der E.U. sind Folklore a la Dr. Seltsam Schäuble, die „umgesetzt“ werden „können“, Art.52 Abs.5. Die 2000 vom E.G.-„Parlament“ beschlossene Charta enthielt diesen auĂźer Funktion setzenden Passus ĂĽbrigens noch nicht.
3. Wer nach diesem #Internetsperren-Urteil des Gerichtshofs der „Europäischen Union“ immer noch an die E.U. als positives Projekt glaubt, ist ein Gläubiger oder wird dafĂĽr bezahlt. Mehr nicht.
4. Der #GhdEU schiebt sowieso alles an die „nationalen“ *schauder* Verfassungsgerichte zurĂĽck.
5. Lernt Lesen.
6. Stört meine Kreise nicht.