Solchen Spuren komme „eine immer größere Bedeutung“ bei der Aufklärung von Kapitalverbrechen und terroristischen Bedrohungslagen zu, heißt es demnach in der Beschlussvorlage des schleswig-holsteinischen Innenministers und IMK-Vorsitzenden Hans-Joachim Grote (CDU). Das Bundesinnenministerium bestätigte außerdem, dass derzeit die rechtlichen Möglichkeiten geprüft werden. Die Rechtsgrundlagen reichten im Moment nicht aus, um digitale Spuren auf die Art verwertbar zu machen, wie Ermittlungsbehörden sie benötigten.