Das BND-Gesetz verstößt gegen Grundrechte und ist grundrechtswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute geurteilt. Grundrechte gelten nicht nur in Deutschland, sondern deutsche Behörden müssen sich auch im Ausland daran halten.
Das BND-Gesetz verstößt gegen Grundrechte und ist grundrechtswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute geurteilt. Grundrechte gelten nicht nur in Deutschland, sondern deutsche Behörden müssen sich auch im Ausland daran halten.