(15.07.2017)
Damit ist ebenfalls klar, was bei allen weiteren Verfassungsklagen zum Thema, etwa zum B.N.D.-Gesetz, die Vorratsdatenspeicherung, oder zum „Sonderermittler“ Kurt Graulich (der anstelle von G 10-Kommission, Opposition und Parlament Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“ bekam) von diesen Verfassungsrichtern zu erwarten ist.
Von diesen (seitens aller beteiligten Parteien, Gremien, Juristen und „Experten“ verschämt verschwiegenen) Beschlüssen des Verfassungsgerichts, wie von allem Anderen einmal abgesehen, ist den Allermeisten auch der historisch wie weltpolitische Kontext offensichtlich immer noch nicht geläufig.
Mit diesen Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts, durch die sich ein Betrafungs- und Kontrollwahn gekränkter, autoritärer Geister in entsprechender Tradition zog, verfolgt das Bundesverfassungsgericht eine kohärente Linie: die Erniedrigung und Zerstörung einer einst nur als „Etappe“ gedachten, aber nun souverän gewordenen Berliner Republik hin zu einer elektronischen Kolonie in der Hegemonie der Vereinigten Staaten von Amerika, die zusammen mit Dutzenden anderer europäischen Demokratien im Zuge jahrzehntealter Strategien und der Taktik des Terrorkrieges „Leak“ und „Whistleblower“ in die Subhegemonie der „Europäischen Union“ überführt, entdemokratisiert und entstaatlicht werden soll (wovor wir bereits zu Beginn der Veröffentlichungen von Edward Snowden im Juni 2013 gewarnt hatten).
Diese beiden Beschlüsse, ergangen nur Monate vor dem Attentat auf dem Berliner Breitscheidplatz, gaben die Republik einem – vom Bundesverfassungsgerichts selbst dokumentierten – Jahrzehnte lang unkontrollierten und in Willkür handelnden internationalen geheimdienstlichen Komplex zum Abschuss frei und sicherten diesem, zumindest auf Bundesebene und bis zur nächsten Parlamentswahl im September 2017, gegen jeden Untersuchungsausschuss und damit parlamentarische Kontrolle durch die noch verbliebene Opposition ab.