19.05.2020 - 17:29 [ Tagesschau ]

Abhören erlaubt – in engeren Grenzen

Laut Harbarth bedarf es bei der Übermittlung an ausländische Stellen der Vergewisserung über die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards auf Empfängerseite.

Das heißt: Wenn es Anhaltspunkte gibt, dass ein Mensch dadurch konkret gefährdet wird, muss die Behörde nochmal genau hinsehen und die Weitergabe gut begründen können.