Laut Harbarth bedarf es bei der Übermittlung an ausländische Stellen der Vergewisserung über die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards auf Empfängerseite.
Das heißt: Wenn es Anhaltspunkte gibt, dass ein Mensch dadurch konkret gefährdet wird, muss die Behörde nochmal genau hinsehen und die Weitergabe gut begründen können.