Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast will gegen eine Entscheidung des Berliner Landgerichts zu Beschimpfungen auf Facebook gegen sie vorgehen.
Archiv: Renate Künast
Strafanzeige wegen des Verdachtes der Rechtsbeugung gegen Berliner Richter im Fall Künast eingereicht
(23.09.2019)
Wir haben heute Strafanzeige gegen die Richter erstattet, welche die Entscheidung zu verantworten haben, nach welcher die Politikerin Renate Künast Beschimpfungen, auch solche der übelsten, sexistischen Sorte, hinzunehmen hätte. Das Urteil hat uns geradezu empört, weil der Verdacht nahe liegt, dass sich die Richter aufgrund ihrer politischen Überzeugungen zu einem schlicht unvertretbaren Urteil entschieden haben. Denn die dort vertretene Rechtsauffassung ist nach unserer Auffassung evident unvertretbar und missachtet die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes offenkundig – diese wurden zwar zitiert, aber nicht angewandt;
SOS für die Ehre
(29.09.2019)
Der Beschluss des Landgerichts Berlin zu den Schmähungen im Netz gegen Renate Künast muss eilig korrigiert werden. Denn es geht darum, dass das Wort „Rechtskultur“ nicht zur Lachnummer wird.
Schon wieder Angriff auf das Grundgesetz: Schäuble stellt Bundesrat in Frage
(21. November 2008)
Da es sich hier ohne Zweifel um die Frage der „grundsätzlichen Mitwirkung der Länder“ handelt, wenn Gesetze nur noch mit „Mehrheit der abgegeben Stimmen“ und dementsprechend auch Verfassungsänderungen mit Zweidrittelmehrheit der abgegeben Stimmen im Bundesrat beschlossen werden dürften (während im Bundestag natürlich weiter die Regelung für die jeweils absolute Anzahl der Stimmen, der „Mitglieder des Bundestages“ gilt) ist diese Forderung Schäubles per Grundgesetz ausdrücklich verboten.
Nochmal in Zeitlupe: im Bundestag würde dank der eindeutigen Formulierung die Anzahl der Mitglieder die absolute Mehrheit definieren, nach Schäubles Plan (der auch hier wieder die Lücke im Grundgesetz sucht) wären es demnach die Teilnehmer der Abstimmung.
Schäubles konkrete Hintergedanken sind ebenfalls schon formuliert: eine Enthaltung soll demnach nicht mehr als Teilnahme an der Abstimmung gelten.
Seine Aufforderung an die Parteien SPD, CDU und CSU nun das Grundgesetz dahingehend zu „ändern“ ist eine offene und eindeutige Aufforderung es zu stürzen und juristisch als Hochverrat zu werten.
Relativ schnell reagierte die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Renate Künast:
„Dieser Minister hat entweder die Demokratie nicht verstanden, oder er will sie abschaffen. In beiden Fällen ist er als Innenminister untragbar.“