Bereits im Oktober 2024 hatte der Beschwerdeführer beim Verwaltungsgericht Frankfurt Eilrechtsschutz beantragt. Der Antrag sowie die anschließende Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel wurden abgewiesen. Mit der nun eingereichten Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen diese Entscheidungen, die ihm einen wirksamen Rechtsschutz versagt haben.
Er beruft sich auf sein Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) sowie auf sein Recht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG). Er fordert eine verfassungsgerichtliche Klärung, ob die Verweigerung von Eilrechtsschutz – angesichts der erkennbaren Risiken durch deutsche Waffenlieferungen – seine Grundrechte verletzt.
Der Fall macht deutlich: Deutschland muss Menschen vor den Folgen seiner Waffenexporte schützen. Entscheidungen über Rüstungslieferungen sind nicht nur juristisch, sondern auch faktisch von unmittelbarer Bedeutung für Menschenleben – in den vergangenen zwei Jahren dieses verheerenden Krieges ebenso wie heute