Daily Archives: 20. September 2022


20.09.2022 - 12:53 [ eur-lex.europa.eu ]

CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

Artikel 52

Tragweite und Auslegung der Rechte und Grundsätze

(…)

5) Die Bestimmungen dieser Charta, in denen Grundsätze festgelegt sind,können durch Akte der Gesetzgebung und der Ausführung der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie durch Akte der Mitgliedstaaten zur Durchführung des Rechts der Union in Ausübung ihrer jeweiligen Zuständigkeiten umgesetzt werden. Siekönnen> vor Gericht nur bei der Auslegung dieser Akte und bei Entscheidungen über deren Rechtmäßigkeit herangezogen werden.

20.09.2022 - 12:41 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

#Internetsperren: Warum das Urteil des E.U.-Gerichtshofs nichts bedeutet

(27.03.2014)

1. Das heisst nicht „Europäischer Gerichtshof“. Das heißt „Gerichtshof der Europäischen Union“.

2. Die „Grundrechte“ der E.U. sind Folklore a la Dr. Seltsam Schäuble, die „umgesetzt“ werden „können“, Art.52 Abs.5. Die 2000 vom E.G.-„Parlament“ beschlossene Charta enthielt diesen außer Funktion setzenden Passus übrigens noch nicht.

3. Wer nach diesem #Internetsperren-Urteil des Gerichtshofs der „Europäischen Union“ immer noch an die E.U. als positives Projekt glaubt, ist ein Gläubiger oder wird dafür bezahlt. Mehr nicht.

4. Der #GhdEU schiebt sowieso alles an die „nationalen“ *schauder* Verfassungsgerichte zurück.

5. Lernt Lesen.

6. Stört meine Kreise nicht.

20.09.2022 - 12:35 [ Gerichtshof der Europäischen Union ]

Urteil des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C-339/20 | VD und C-397/20 | SR

Es geht im Wesentlichen um das Zusammenspiel der einschlägigen Vorschriften der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation im Lichte der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden Charta) und der einschlägigen Vorschriften der Marktmissbrauchsrichtlinie und der Marktmissbrauchsverordnung.

(…)

Der Gerichtshof gelangt deshalb zu dem Schluss, dass es nach der Marktmissbrauchsrichtlinie und der Marktmissbrauchsverordnung in Verbindung mit der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und im
Lichte der Charta
nicht zulässig ist, dass die Anbieter von Diensten der elektronischen Kommunikation die Verkehrsdaten ab dem Zeitpunkt der Speicherung zur Bekämpfung von Straftaten des Marktmissbrauchs, u.a. von Insidergeschäften, ein Jahr lang allgemein und unterschiedslos auf Vorrat speichern.

20.09.2022 - 12:29 [ Spiegel.de ]

EuGH-Urteil: Deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht

Wer hat geklagt?

Ausgangspunkt sind die Klagen der Provider SpaceNet und Deutsche Telekom von 2016. Das Verwaltungsgericht Köln hatte entschieden, dass die beiden Unternehmen nicht zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet seien. Die Bundesnetzagentur setzte die Durchsetzung der Regelung sogar insgesamt aus, kein Provider muss daher Verkehrsdaten speichern. Doch 2019 legte das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen der Revision die Frage nach der Vereinbarkeit mit EU-Recht dem EuGH vor.