Mit dem Antrag wird die Verfassungswidrigkeit des Impfpflichtgesetzes, das am 5. Februar in Kraft getreten ist, geltend gemacht. Doch das ist keineswegs das erste Mal, dass sich der Gerichtshof mit dem Thema Coronavirus auseinandersetzen muss – seit April 2020 sind mehr als 600 Anträge bzw. Beschwerden mit Bezug auf die Pandemie eingelangt, mehrere Mitglieder des Kollegiums befassen sich derzeit mit solchen Verfahren. Knapp 500 davon sind bereits erledigt.