(16.03.2015)
Seit Mitte der 90er hat sich innerhalb der beginnenden Berliner Republik der Staat von allen großen Telekommunikations-Firmen Spionage-Einrichtungen vor Ort installieren lassen. Keine Partei, keine Parlamentarier, keine Staatsanwaltschaft, keine Bürgerrechtsorganisationen und fast keine Programmierer oder Journalisten haben dies jemals zum Thema gemacht, sondern laufen davor weg.
Wie Radio bereits berichtete, verfügte die Fernmeldeverkehrüberwachungsverordnung (FÜV) der Regierung vom 18. Mai 1995, dass „jeder, der eine Fernmeldeanlage, die für den öffentlichen Verkehr bestimmt ist, betreibt..die Überwachung und Aufzeichnung des gesamten Fernmeldeverkehrs“ durch den Staat zu ermöglichen hat – durch in den eigenen Anlagen eingebaute „technische Schnittstellen“.
Das betraf in 1995 primär die gerade entstaatlichte bzw kommerzialisierte Deutsche Bundespost (heute: Deutsche Telekom AG) als damals einzigen Versorger („Provider“) von Telefon und Frühform des Internets.
Wie Radio Utopie ebenfalls bereits berichtete, verpflichtet heute – zwanzig Jahre später – die der FÜV nachfolgende Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV, „Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation”) die Internet- und Telefon-Versorger nicht nur zur Installation von Spionage-Einrichtungen für Polizei, Militär, Behörden, Geheimdienste in Bund und Ländern (§§ 100a, 100b Strafprozessordnung, § 3 Artikel 10-Gesetz, §§ 23a bis 23c Zollfahndungsdienstgesetz und Landesrecht), sondern beinhaltet auch
„Verpflichtungen zur Duldung der Aufstellung von technischen Einrichtungen für Maßnahmen der strategischen Kontrolle nach § 5 oder § 8 des Artikel 10-Gesetzes sowie des Zugangs zu diesen Einrichtungen“ .