(22.09.2020)
Um zu verhindern, dass die Feiernden in großer Zahl auf andere Plätze oder in Privaträume ausweichen, wird ab der 50er-Marke die Zahl der Personen begrenzt, die sich treffen dürfen: auf maximal zwei Hausstände, nahe Angehörige oder Gruppen von bis zu fünf Personen. Bei Hochzeiten, Geburtstagsfeiern oder Beerdigungen sind dann draußen nur noch 50 statt wie bisher 200 Gäste erlaubt, drinnen 25 statt 100. Auch das Besuchsrecht in Klinken, Alten- und Pflegeheimen soll dann wieder eingeschränkt werden.