22.04.2021 - 13:12 [ Bundesrat ]

Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages: Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 223. Sitzung am 21. April 2021 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Gesundheit – Drucksachen 19/28692, 19/28732 – den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachtenEntwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite – Drucksache 19/28444 –mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Absatz 6 wird wie folgt geändert:

aaa) Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung folgendeGebote und Verbote zu erlassen sowie folgende Präzisierungen, Erleichterungen oder Ausnahmen zu bestimmen: 1. für Fälle, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 überschreitet, zusätzliche Gebote und Verbote nach § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 28a Absatz 1 zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19), 2. Präzisierungen, Erleichterungen oder Ausnahmen zu den in den Absätzen 1, 3 und 7 genannten Maßnahmen und nach Nummer 1 erlassenen Geboten und Verboten.“

bbb) Die Sätze 2 und 4 werden gestrichen.

(…)

ii)Der bisherige Absatz 8 wird Absatz 10 und in Satz 1 werden nach dem Wort „Bundestag“ ein Komma und die Wörter „längstens jedoch bis zum Ablauf des 30. Juni 2021“ eingefügt.