22.04.2021 - 08:16 [ Bundesrat ]

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1003. Sitzung am 22.04.2021: Sondersitzung zur Corona-Notbremse

Der Bundestagsbeschluss führt eine bundesweit verbindliche Corona-Notbremse im Bundesinfektionsschutzgesetz ein: Sie gilt ohne weitere Umsetzungsakte in Landkreisen und kreisfreien Städten, die Sieben-Tage-Inzidenzen von über 100 Infektionen pro 100.000 Einwohnern an drei aufeinanderfolgenden Tagen aufweisen.

Gesetzlich definierte Schutzmaßnahmen

Automatisch greifen dann ab dem übernächsten Tag bestimmte, im Gesetz dezidiert aufgezählte Schutzmaßnahmen, ohne dass die Länder noch Verordnungen beschließen müssten.

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Die gesetzliche Notbremse ist an die vom Bundestag festgestellte epidemische Lage von nationaler Tragweite gekoppelt – derzeit befristet bis zum 30. Juni 2021.

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Außerdem im Gesetzesbeschluss vorgesehen: Verordnungsermächtigungen für die Bundesregierung, damit diese mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat weitere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus und besondere Regelungen für geimpfte oder negativgetestete Personen erlassen kann.