„Die Schließung des Handels ist unseres Erachtens verfassungswidrig, da die Maßnahme nicht geeignet ist, den Eingriff in verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte zu rechtfertigen“, so Verbandsgeschäftsführer Rainer Will im Namen der 62 Handelsbetriebe, die den VfGH-Antrag eingebracht haben. Der Verband begrüßt die Anrufung des Verfassungsgerichtshofs, um eine Klärung der Verfassungskonformität der derzeitigen Maßnahmen herbeizuführen.