Die Regierung habe dies aber schlecht kommuniziert, so der Ex-General. Er verstehe die Einwände der Opposition, dass die Regierung das Gesetz in verfassungswidriger Weise durchgesetzt habe. „Und zwar aus zwei GrĂĽnden: wegen seiner möglichen RĂĽckwirkung und wegen des fragwĂĽrdigen legislativen Notstandsverfahrens“, so Pavel.