Besonders in den Fokus rückte der Protest in Dresden. Hier hatte FDP-Oberbürgermeister Dirk Hilbert Spaziergänge des „maßnahmenkritischen Klientels“ generell verboten (TE berichtete). In der Verfügung der Stadt Dresden für den Samstag hieß es: „Untersagt sind alle Versammlungen, welche den gemeinschaftlichen Protest gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie (Hygienemaßnahmen, Impfungen etc.) zum Gegenstand haben bzw. darauf Bezug nehmen. Dies gilt sowohl für sich fortbewegende Versammlungen (Aufzüge und sogenannte ‚Spaziergänge‘), als auch für stationäre Versammlungen (Kundgebungen).“