(02.12.2020)
Die Präsidenten der Dienste müssen den Abgeordneten des Bundestags regelmäßig Rede und Antwort stehen. Auch in einer medienöffentlichen Sitzung müssen die Nachrichtendienstler jährlich über ihre Arbeit aufklären. Unterstützt werden die Parlamentarier zudem von einem „Ständigen Bevollmächtigten“ im Bundestag: Er hilft dabei, mögliche Missstände aufzuarbeiten.
Dem deutschen System will sich in Österreich die Opposition annähern.