04.07.2020 - 07:42 [ Netzpolitik.org ]

Neues Polizeigesetz: Berlin macht es besser

Zukünftig kann die Polizei dann bei Personen mitlauschen, die keine Straftat begangen haben, aber als sogenannte terroristische Gefährder eingestuft wurden. Dafür genügt die Einschätzung, dass die Person gewillt und in der Lage scheint eine terroristische Straftat zu begehen.

Die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) wird in der Regel nicht von den Polizist:innen selbst durchgeführt, sondern die Aufzeichnungen beim Telefonanbieter angefordert. Das macht die TKÜ zu einem weit weniger invasiven Überwachungsinstrument als beispielsweise das Hacken eines Telefons mittels Trojaner-Software. Berlin und Bremen sind die letzten beiden Bundesländer, die eine solche Befugnis nicht im Polizeigesetz haben.