Der Bundesminister für Inneres hat am 11. Februar 2022 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
„NEIN zur Impfpflicht“
stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:
Beginn des Eintragungszeitraumes: 2. Mai 2022
Ende des Eintragungszeitraumes: 9. Mai 2022
Stichtag: 28. März 2022
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut: