Außerdem jetzt erlaubt: Drohneneinsatz. Logs von Telemedienbetreibern anfordern.
„Der Paragraf zur parallelen Bestandsdatenauskunft bezieht sich prinzipiell auch auf Daten wie Passwörter oder PINs, mit denen der Zugriff auf Endgeräte oder davon räumlich getrennten Speichereinrichtungen geschützt wird.“